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   BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83   

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BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83 (https://dejure.org/1985,93)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 C 4.83 (https://dejure.org/1985,93)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 C 4.83 (https://dejure.org/1985,93)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten - Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Übergehen eines erheblichen Vorbringens im Prozess - Anforderungen an die Durchführung einer Feststellungsklage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 39; VwVfG § 35 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 416
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Das Klagebegehren umfaßt sinngemäß dieses zulässige Klageziel (vgl. dazu auch BVerwGE 60, 144 [149 f.]).

    Die Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage mangels Verwaltungsakts schließt jedoch nicht die Unzulässigkeit einer anderen Klageart ein (vgl. BVerwGE 60, 144 [149]), hier der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) mit dem genannten Feststellungsbegehren.

    Zu Recht hat das Berufungsgericht über die in § 53 Abs. 1 LBG ausdrücklich genannten Voraussetzungen hinaus geprüft, ob der im Schreiben vom 23. November 1979 für den Kläger vorgesehene konkrete Aufgabenbereich dem Anspruch des Beamten auf Übertragung eines seinen statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenbereichs gerecht wird (vgl. u.a. BVerwGE 49, 64 [67 f.]; 60, 144 [150]).

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Daß das frühere statusrechtliche Amt des Klägers zu den gesetzlich auf eine bestimmte Punktion bezogenen Ämtern (vgl. BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [230]) und zugleich zu den Intern gehörte, deren Inhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, sowie daß seine Personalangelegenheiten nicht der Zeitbestimmung des Personalrates unterlagen, gehört nicht zu den Merkmalen, die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 LBG auch das neue statusrechtliche Amt aufweisen muß (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 49, 64 [67]).

    Besonderheiten des Aufgabenbereichs des früheren Amtes wie z.B. der Umfang der Vorgesetztenfunktion und ein etwaiges besonderes gesellschaftliches Ansehen mögen sich in der besoldungsrechtlichen Einordnung niedergeschlagen haben; darüber hinaus beeinflussen sie nicht die Wertigkeit des Amtes (vgl. auch z.B. BVerwGE 49, 64 [67 ff.]).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht über die in § 53 Abs. 1 LBG ausdrücklich genannten Voraussetzungen hinaus geprüft, ob der im Schreiben vom 23. November 1979 für den Kläger vorgesehene konkrete Aufgabenbereich dem Anspruch des Beamten auf Übertragung eines seinen statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenbereichs gerecht wird (vgl. u.a. BVerwGE 49, 64 [67 f.]; 60, 144 [150]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [187]).

    Eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör kann deshalb - ausnahmsweise - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör kann deshalb - ausnahmsweise - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör kann deshalb - ausnahmsweise - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]).

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Daher könnte die Entscheidung des Beklagten im wesentlichen nur dann dem Kläger gegenüber fehlerhaft sein, wenn sie sich als Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit, als Manipulation zum Nachteil des Klägers aus unsachlichen Gründen (vgl. BVerwGE 57, 98 [106]) darstellen würde, wenn der Beklagte sich also nicht von sachbezogenen organisatorischen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche vorgeschoben hätte, um den Kläger im Gegensatz zu seinem vorgesehenen statusrechtlichen Amt als Leitender Regierungsdirektor auf einem Dienstposten zu verwenden, dem der Beklagte in Wahrheit nicht die diesem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimißt, den er somit nicht zur Wahrnehmung durch einen Leitenden Regierungsdirektor vorgesehen hätte und vorsehen würde, wenn nicht gerade die Unterbringung des Klägers ermöglicht werden sollte.
  • BVerwG, 16.01.1980 - 2 A 1.78

    Anspruch auf Ersatz des durch unterbliebene Beförderung in ein Amt der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind oder ob gar die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. Vorbescheid des Senatsvom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - [ZBR 1980, 379]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Den Amtsinhalt der statusrechtlichen Ämter bestimmt grundsätzlich der Gesetzgeber, teils durch das Besoldungsrecht und ergänzend durch die haushaltsrechtliche Einrichtung von Planstellen (vgl. BVerwGE 65, 253 [254 f.] und 270 [272];Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 15 = ZBR 1981, 315]).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Den Amtsinhalt der statusrechtlichen Ämter bestimmt grundsätzlich der Gesetzgeber, teils durch das Besoldungsrecht und ergänzend durch die haushaltsrechtliche Einrichtung von Planstellen (vgl. BVerwGE 65, 253 [254 f.] und 270 [272];Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 15 = ZBR 1981, 315]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    In dem hierdurch gezogenen Rahmen liegt es in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die einzelnen Dienstposten wertend Ämtern zuzuordnen (Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen, daß es für die Zulässigkeit einer Versetzung oder Umsetzung grundsätzlich nur darauf ankommt, ob der neue Dienstposten dem statusrechtlichen Amt des Beamten entspricht, nicht dagegen auf den Umfang etwaiger Leitungsaufgaben (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Sonach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - sowie vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ), oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind.

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Besonderheiten des dem Beamten übertragenen Amtes, wie z.B. der Umfang der Vorgesetztenfunktion oder ein etwaiges gesellschaftliches Ansehen entfalten keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung (BVerwGE 60, 144 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Sonach bleibt die verwaltungsgerichtliche Kontrolle grundsätzlich darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ).

    Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwGE 65, 253 und 270 ; 87, 310 sowie Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - NVwZ 1991, 375>).

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen worden sind, berührt deshalb grundsätzlich keine Rechte des Beamten (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - sowie Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

    Eine andere rechtliche Beurteilung käme nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Bewertung des vom Kläger bekleideten Dienstpostens als Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Beklagten und damit als Manipulation zum Nachteil des Klägers darstellen würde, d.h. wenn sich die Beklagte bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um den Kläger weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem sie in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimißt (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Der Amtsinhalt des einem Beamten durch Ernennung übertragenen statusrechtlichen Amtes ist vom Gesetzgeber bestimmt, teils im Besoldungsrecht und ergänzend im Haushaltsrecht durch die Einrichtung von Planstellen (vgl. BVerwGE 65, 270 ; Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - <DVBl. 1990, 1235 = ZBR 1990, 347>).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern in einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungsrechts sowie des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwGE 65, 253 und 270 sowie Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - und vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind, berührt grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. auch Urteil des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - sowie Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Es fehlt mithin an einer Regelung als Voraussetzung eines Verwaltungsakts im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG, so daß der gegen die Aufforderung gerichtete Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zu entfalten vermag (vgl. Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; Battis, a.a.O., § 45 Rn. 4; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., § 45 Rn. 9; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C, § 48 Rn. 6; wohl a.A. Summer, a.a.O., K § 45 Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LC 144/15

    Besoldungsausgleich; Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn AG; Deutsche Bahn

    Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d. h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts steht in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 24.1.1985 - BVerwG 2 C 4.83 -, juris Rn. 26; Urteil vom 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, juris Rn. 19; Urteil vom 23.5.2002 - BVerwG 2 A 5.01 -, juris Rn. 13; Urteil vom 3.2.2005 - BVerwG 2 C 11.04 -, juris Rn. 26; Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 28; Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 A 2.14 -, juris Rn. 19).

    Eine andere rechtliche Beurteilung käme allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Bewertung des vom betreffenden Beamten bekleideten Dienstpostens als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und damit als Manipulation zum Nachteil des Beamten darstellen würde, wenn sich der Dienstherr also bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachgerechten Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur "vorgeschoben" hätte (BVerwG, Urteil vom 24.1.1985, a. a. O., Rn. 27; Urteil vom 28.11.1991, a. a. O., Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a. a. O., Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.10.2016, a. a. O., Rn. 22).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d. h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 24.1.1985 - BVerwG 2 C 4.83 -, juris Rn. 26; Urteil vom 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, juris Rn. 19; Urteil vom 23.5.2002 - BVerwG 2 A 5.01 -, juris Rn. 13; Urteil vom 3.2.2005 - BVerwG 2 C 11.04 -, juris Rn. 26; Urteil vom 30.6.2011, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 20.10.2016, a. a. O., Rn. 19).

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen worden sind, berührt deshalb grundsätzlich keine Rechte des Beamten (BVerwG, Urteil vom 24.1.1985, a. a. O., Rn. 27; Urteil vom 31.5.1990 - BVerwG 2 C 16.89 -, juris Rn. 23; Urteil vom 28.11.1991, a. a. O., Rn. 19; Urteil vom 20.10.2016, a. a. O., Rn. 20f.).

    Eine andere rechtliche Beurteilung käme allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Bewertung des vom betreffenden Beamten bekleideten Dienstpostens als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und damit als Manipulation zum Nachteil des Beamten darstellen würde, wenn sich der Dienstherr also bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachgerechten Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur "vorgeschoben" hätte, um den Beamten weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem der Dienstherr in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst (BVerwG, Urteil vom 24.1.1985, a. a. O., Rn. 27; Urteil vom 28.11.1991, a. a. O., Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a. a. O., Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.10.2016, a. a. O., Rn. 22).

  • VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1809

    Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Bauoberrat; Umsetzung anlässlich

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen, dass es für die Zulässigkeit einer Versetzung oder Umsetzung grundsätzlich nur darauf ankommt, ob der neue Dienstposten dem statusrechtlichen Amt des Beamten entspricht, nicht dagegen auf den Umfang etwaiger Leitungsaufgaben (vgl. BVerwGE 60, 144 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Sonach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - sowie vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ), oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind.

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit erfolgt (vgl. BVerwGE 65, 253 und 270 ; 87, 310 sowie Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - NVwZ 1991, 375>).

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen worden sind, berührt deshalb grundsätzlich keine Rechte des Beamten (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - sowie Beschluss vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

    Eine andere rechtliche Beurteilung käme nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Bewertung des vom Kläger bekleideten Dienstpostens als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Beklagten und damit als Manipulation zum Nachteil des Klägers darstellen würde, d.h. wenn sich der Beklagte bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um den Kläger auf einem Dienstposten zu verwenden, dem er in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ).

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Gründe des Dienstherrn nicht auch seiner tatsächlichen Einschätzung entsprechen und nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - sowie vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Zwar kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör u.U. gegeben sein, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, U. v. 24.1.1985 - 2 C 4/83 - NVwZ 1985, 416 f. = juris Rn. 18 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG), ein solcher Fall liegt hier aber schon mit Blick auf die zitierte Passage in den Entscheidungsgründen des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    In dem hierdurch gezogenen Rahmen liegt es in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die einzelnen Dienstposten wertend bestimmten Ämtern zuzuordnen (Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

    Darüber hinaus bestimmen sie jedoch die Wertigkeit des Amtes nicht (BVerwGE 49, 64 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

  • VG Düsseldorf, 17.06.2014 - 26 K 4527/12

    Ausschluss aus einem Löschzug; Hausverbot für Feuerwehrgebäude

  • BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 03.05.2010 - 2 B 91.09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung einer Dienstfähigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 2 A 11114/10

    Umsetzung der Büroleiterin einer Verbandsgemeindeverwaltung auf die Leitung der

  • VG Würzburg, 02.07.2010 - W 1 E 10.545

    Antrag nach § 123 VwGO; Teilentzug von Aufgaben, Umsetzung; Zuständigkeit des

  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 1 E 12.671

    Hochschullehrer; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen Einrichtung

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

  • BVerwG, 23.06.1989 - 9 B 230.89

    Zeitpunkt für die Beendigung des Zustands einer Flucht nach dem Asylrecht -

  • BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92

    Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes -

  • BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 591.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 27.99

    Effektiver Rechtsschutz im Fall truppendienstlicher Erstmaßnahmen des

  • BVerwG, 03.04.1995 - 9 B 758.94

    Asylrecht - Intensität der Verfolgung

  • BVerwG, 26.10.2004 - 3 B 63.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die

  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 B 62.04

    Berechtigung zur Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660

    Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem

  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 394.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichterörterung des

  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 395.89

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge einer Verletzung des

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beurteilung der

  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 367.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Wiesbaden, 29.03.2019 - 3 L 2332/17

    Umsetzung eines ministerialen Spitzenbeamten (Abteilungsleiter)

  • VG München, 29.11.2017 - M 5 ES 17.5079

    Reaktivierung nach Wiedererlangung begrenzter Dienstfähigkeit unter

  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.2729

    Umsetzung; geschäftsleitender Beamter; Umstrukturierung; Stabsstelle;

  • OVG Sachsen, 19.08.2009 - 2 B 284/09

    Entgegennahme einer Ernennungsurkunde; Polizeidienstfähigkeit

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 B 412.97

    Willkürliche Abweisung mehrerer Beweisanträge - Zweck von Art. 103 Abs. 1

  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 266.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BVerwG, 10.05.1993 - 7 B 27.93

    Fehlerhaftes Verhalten eines Reeders bei einem Seeunfall - Unterlassene

  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

  • VG Würzburg, 30.09.2014 - W 1 K 12.767

    Universitätsprofessor; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen

  • BVerwG, 01.12.1994 - 2 B 143.94
  • BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Köln, 07.11.2002 - 15 K 5588/99

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung;

  • BVerwG, 14.12.2001 - 3 B 23.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.02.1990 - 9 B 277.89

    Nichtzulassung einer Revision - Aufklärungspflicht eines Gerichts - Fehler der

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 34.89

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Präzisierung der sich aus dem Hochwasserschutz

  • VGH Hessen, 27.05.1988 - 1 TH 684/88

    Beamtenrecht: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 16.03.1988 - 9 B 54.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 1.86

    Aufklärungspflicht - Vorweggenommene Beweiswürdigung - Unzulässige Ablehnung

  • VG Saarlouis, 17.03.2010 - 2 L 2161/09

    Dienstpostenkonkurrenz; Abbruch des Auswahlverfahrens aus sachlichem Grund;

  • BVerwG, 05.03.1998 - 9 B 695.97

    Asylverfahren eines Kurden aus einem Dorf in der Südost-Türkei wegen politischer

  • BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 358.97

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Rechtmäßigkeit einer Beschwerde

  • BVerwG, 10.03.1997 - 9 B 148.97

    Verfolgung wegen Priestertätigkeit für die Pfingstgemeinde im Sudan - Anspruch

  • BVerwG, 11.02.1997 - 9 B 541.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund hinreichender Aussicht auf Erfolg der

  • BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

  • VGH Bayern, 20.10.2003 - 8 C 03.1701

    Rechtmäßigkeit der Widmung eines Flurstücks zur Ortsstraße bzw. der Aufstufung

  • BVerwG, 08.09.1997 - 9 B 271.97

    Antrag auf Asyl - Vorliegen einer Gruppenverfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 14.02.1997 - 9 B 579.96

    Umfang und Zweck des Prozessgrundrechtes auf rechtliches Gehör - Vorliegen einer

  • BVerwG, 14.02.1997 - 9 B 588.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 06.05.1996 - 9 B 149.96

    Umfang des Rechts auf rechtliches Gehör - Vorliegen einer Verletzung des

  • BVerwG, 26.01.1996 - 9 B 719.95

    Voraussetzungen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht -

  • BVerwG, 26.01.1996 - 9 B 756.95

    Aussperrung der als Asylbewerber im Ausland lebenden Albaner aus dem Kosovo -

  • BVerwG, 26.01.1996 - 9 B 721.95

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht -

  • BVerwG, 26.01.1996 - 9 B 720.95

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht -

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 B 113.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzung für den

  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 6.92

    Ausscheiden aus dem Amt eines Fachhochschulprofessors - Entlassung aus dem

  • BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.01.1991 - 9 CB 133.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Androhung einer Abschiebung

  • BVerwG, 18.08.1989 - 9 B 279.89

    Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei - Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 20.12.1988 - 1 TG 4087/88

    Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

  • BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 72.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.11.1985 - 2 B 59.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung oder

  • BVerwG, 08.09.1997 - 9 PKH 40.97

    Rechtliche Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung - Maßgebliche Kriterien bei

  • BVerwG, 08.09.1997 - 9 B 209.97

    Rechtliche Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung - Maßgebliche Kriterien bei

  • BVerwG, 05.04.1995 - 9 B 33.95

    Erfordernis der schlüssigen Erhebung der Verletzung rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 08.12.1994 - 9 B 676.94

    Rüge der Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das Berufungsgericht als

  • BVerwG, 14.03.1990 - 9 B 333.89

    Befürchtung einer menschenrechtswidrigen Behandlung bei Rückkehr in die Türkei -

  • BVerwG, 19.01.1990 - 9 B 463.89

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 18.01.1990 - 9 B 360.89

    Voraussetzungen der Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 376.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 307.89

    Formulierung einer abstrakten Rechtsfrage bei Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 281.89

    Politische Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei - Ordnungsgemäße

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 194.89

    Zustand der Flucht bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei Vorstellung

  • BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 23.86

    Übernahme eines Hochschullehrers als Professor - Auslegung des Begriffs "Bedarf"

  • VG Düsseldorf, 09.07.2010 - 26 K 5181/09

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf die Beförderung zum

  • BVerwG, 05.04.2000 - 1 DB 3.00

    Rechtmäßigkeit des Verlustes der Versorgungsbezüge eines Beamten - Verschulden

  • BVerwG, 29.08.1997 - 9 B 86.97

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1995 - 11 B 109.95

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 312.89

    Bezeichnungsanforderungen an den Zulassungsgrund der Rechtsgrundsätzlichkeit -

  • BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten bei der

  • BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88

    Bestimmung der Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung einer Grundsatzrüge

  • BVerwG, 14.01.1986 - 4 B 217.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.08.1985 - 2 B 39.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch eines

  • BVerwG, 05.11.1985 - 2 B 58.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine

  • VG Gießen, 02.06.2009 - 5 L 1102/09

    Beteiligung der Frauenbeauftragten bei Versetzung einer Kanzlerin einer

  • BVerwG, 17.09.1997 - 9 B 292.97

    Rechtliche Voraussetzungen der Gruppenverfolgung und einer inländischen

  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 38.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG München, 09.01.2013 - M 18 E 12.5834

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

  • VG Saarlouis, 24.05.2011 - 2 K 1987/09

    Zur Bewertung eines Dienstpostens in der Kommunalverwaltung.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1998 - 7 L 824/98

    Ablehnung eines Vertagungsantrages stellt; Gehörsverstoß; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 70.94
  • VG München, 17.01.2013 - M 18 E 12.5870

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

  • VG Köln, 26.05.2003 - 15 K 2854/01

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Abordnungsverfügung

  • VG Freiburg, 28.03.2001 - 1 K 2291/98
  • VG Stade, 17.12.2003 - 3 A 1482/02

    Anspruch; Besoldungsgruppe; Bewertung; Bundeswehr; Dienstposten; Haushaltsmittel;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1986 - 11 S 2579/85

    Reaktivierung eines Berufssoldaten - Aufforderung zur Entgegennahme der

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